Erklärung zum Haftungsausschluss
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt.
Bei sportlichen Veranstaltungen im Rahmen von Victorious gilt: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung des Veranstalters und seiner Hilfspersonen für Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht vom Veranstalter schuldhaft herbeigeführt wurden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Im Rahmen von Sportveranstaltungen ist das Verletzungsrisiko besonders hoch, selbst wenn alle Beteiligten eine besondere Vorsicht walten lassen. Daher empfehlen wir allen Teilnehmern, eine geeignete private Unfallversicherung abzuschließen, die auch Unfallschäden bei Teilnahme an Sportveranstaltungen einschließt. Ein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nicht. Der Veranstalter schließt keine Unfallversicherung für die Teilnehmer ab. Bei Körperverletzungen besteht aber der übliche Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenkasse oder ggf. eine private Krankenversicherung.